Thema: Frankiermaschine SendPro Mailstation - Internetmarke oder Absenderfreistempel?
DL8AAM Am: 29.09.2023 20:36:33 Gelesen: 347# 5@  
@ Araneus [#4]

Pitney Bowes wirbt mit dem Satz: "Drucken Sie Ihr Firmenlogo oder ansprechende Werbebotschaften direkt neben den Portoaufdruck". Das widerspricht aber den AGB für Internetmarken

Hallo Franz-Josef,

womöglich hat PB ja mit der Post einen individuellen Sondervertrag (ein paar weitergehende Ideen, siehe [#3]) mit anderen Vertragskonditionen, die es PB erlaubt, dass die ihren Kunden, die ja eigentlich nur einen Vertrag mit PB haben und nicht unmittelbar mit der DPAG - und deshalb erst einmal auch nur den Vertragsbedingungen, inkl. den AGB, von PB unterliegen, erlaubt, absenderfreistempelähnlich ein eigenes Kundenklischee (Post-AGB-widrig) nah an die Frankatur (sprich in die Frankierzone) einzudrucken?

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In Ergänzung zu [#3] wird die Frage nach dem Charakter - von, vom Endverbraucher durch sekundäre Dienstleister erworbenen Internetmarken - noch verwirrender, wenn zum Beispiel der Kunde beim Dienstleister im Vorfeld ein Guthaben aufladen muss, dass er dann nach und nach "absenderfreistempelähnlich" abverwenden kann, er aber auch Labels (oder Blankoumschläge) für einen späteren Verbrauch erzeugt. Dann besässen diese Internetmarken - zusätzlich zu dem "absenderfreistempelähnlichen" Charakter - ja auch gleichzeitig wieder eineindeutig den ganz normalen Postwertzeichen-Charakter (d.h. einmal gekauft, irgendwann einmal [innerhalb der 3jährigen Gültigkeit], von egal wo, durch egal wem, verwendbar). Eigentlich geht der Postwertzeichen-Charakter sowieso niemals wirklich verloren, denn der Kunde könnte ja sogar ein heute ausgedrucktes Dokument, mit "IM"-Eindruck im Fenster, erst Jahre nach dem Druck versenden.

Wie gesagt, ich würde also, um all diesen "Problemen" komplett aus dem Weg zu gehen (inklusive der möglichen Verwirrungen) bei "IM"-Marken grundsätzlich immer nur von Internetmarken sprechen, niemals von (Absender-) Freistempeln, egal wie das die Dienstleister das auch nennen sollten. Mit der Angabe Frankiermaschine liegt PB ja nicht falsch, es ist unbestritten eine Maschine, die frankiert, auch wenn diese (im Gegensatz zu "FRANKIT-Frankiermaschinen") keine "echten" Freistempel ausdruckt ;-)

Auf Grund der Formulierung "mit dem Deutsche Post Portokassen Account verknüpft" [siehe das Bild eines Angebots in [#4] sieht es auch stark so aus, als ob die Endkunden einen eigenen Account bei der Post haben müssen, der beim Ausdrucken der jeweiligen Internetmarke direkt belastet wird - und nicht auf IM aus einem Pool des Dienstleisters zurückgreift (d.h. nicht über eine Portokasse des Dienstleisters). Oder? Das heisst die zwischengeschalteten Dienstleister stellen nur die Gerätschaften und die (eine vermittelnde) Software. Nicht mehr...

Unabhängig davon, wäre es schon interessant, auch zur korrekten bzw. kompletten Ansprache eines Beleges, zu wissen, ob und falls ja, wie man diese Dienstleister-"IM"-Marken von direkt gekauften Internetmarken unterscheiden könnte. Nur falls es nicht über die Herausgeber-ID geht, wie dann? Womöglich am "individuellem" Kundenklischee...

Beste Grüße
Thomas
 
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