Thema: Alliierte Besetzung: Zehnfachfrankaturen
Stefan Am: 08.10.2023 14:01:01 Gelesen: 6385# 139@  
@ HWS-NRW [#138]

das ist ja super, herzlichen Dank für Deine klaren Argumente. Darf ich die übernehmen für meinen geplanten Artikel?

Ja, kannst du übernehmen. Die gemachten Tagesangaben von Juni 1948 sollten allerdings nochmals vorab abgeklopft und gegengeprüft werden (wegen möglicher Tippfehler).

Als Quellen zur Erstellung des Beitrags [#137] dienten

- die beiden Einträge von Wikipedia zu den Währungsreformen in West- und Ostdeutschland, d.h. [1] und [2]
- Michel Deutschland-Spezial 2017 (Band 2) zu den Währungsreformen in den einzelnen Zonen und Berlin (West) - das Saarland hatte bereits vorher den französischen Franc eingeführt und fiel hier als zu überprüfendes deutsches Gebiet raus
- Michel Münzenkatalog Deutschland 1999 zur Kursgültigkeit der Münzen in Reichspfennig (1 Pf. bis 50 Pf.)
- Banknotenkatalog "Die deutschen Banknoten ab 1871" von Holger Rosenberg (12. Auflage von 2001), wobei in diesem Katalog keine konkreten Zeitangaben vorgefunden wurden, die hätten hilfreich sein können

Ob man das mit AFS-Belegen überhaupt belegen kann, ist schon fraglich, denn Belege mit AFS sind im Gegensatz zu den "vielen" Belegen mit PWZ schon rarer und schwerer zu finden.

Ich habe meine Absenderfreistempelbelege aus den Jahren zwischen dem Kriegsende (1945) und der Gründung der beiden deutschen Staaten (Mai bzw. Oktober 1949) durchgesehen, leider keine Zehnfachfrankatur dabei. Es ist allerdings auch nicht mein Schwerpunktthema bei den AFS.

Ich gehe nicht davon aus, dass mit der Einführung der DM (West und Ost) ein neuer Wertrahmen im Absenderfreistempel notwendig gewesen wäre. Ich frage mich eher, wie die Post sowohl in den westlichen Zonen als auch in der SBZ verhindern konnte bzw. wollte, dass einzelne vermeintlich findige Nutzer (Absender) von Absenderfreistempelgeräten Wertstreifen in wertlos gewordener Reichsmark aufbrauchten und mit Beträgen in DM frankierten, also bspw. 0,24 RM Guthaben aufbrauchten und als 0,24 DM frankierten.

Frankiergeräte, welche von Postbeamten am Schaltern "aufgeladen" (also mechanisch über zu bewegende Rädchen im Freistempelgerät selbst ein neues Guthaben eingestellt und dann die Zugangsstelle = Öffnung postseitig versiegelt) wurden, hätte man über Vermerke zur verwendeten Währung je Freistempelgerät auf posteigenen Karteikarten (eine Karteikarte je gemeldeter Absender) nachhalten können (was sicherlich auch gemacht wurde analog der Vorgehensweise zu den in Gebrauch befindlichen Werbeklischees).

Wertstreifen mit einem Guthaben (analog bspw. den späteren Telefonkarten) wären eigentlich halbwegs frei beweglich (wie Briefmarken) gewesen (sofern 1948 bereits existent, ich weiß es nicht), sofern diese beim Kauf im Postamt nicht automatisch unternehmensgebunden (also absenderbezogen) beschriftet oder sonstwie gekennzeichnet worden wären. Mir fehlt mir an dieser Stelle das Detailwissen aus der damaligen Praxis im Jahr 1948. Spätere Wertstreifen waren gekennzeichnet worden.

Nachfolgend ein paar Beispiele für Wertstreifen (zu Zeiten der späteren Deutschen Bundespost) für den Einsatz in Absenderfreistempelgeräten (damit die Leser hier im Thema besser verstehen können, was damit eigentlich gemeint ist).





Man kann bei dem Thema Zehnfachfrankaturen auch gedanklich den Bogen etwas weiterspannen und sich fragen, wie die Behörden in punkto zu erhebender Gebühren für behördliche Dienstleistungen mit der Währungsreform umgegangen waren. Derartige Dienstleistungen wurden durch Fiskalmarken (oder vermutlich auch durch Abschlag eines für fiskalische Zwecke eingerichteten Freistemplers?) entrichtet, Beispiel für einen fiskalisch verwendeten Wertstreifen eines Freistemplers siehe vorstehende Scans.

Gruß
Stefan

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Mark_(DDR)#Einf%C3%BChrung
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%A4hrungsreform_1948_(Westdeutschland)
 
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