@ nagel.d
[#5]Wobei Einschreibesendungen aber nach der An- bzw. Übernahme "speziell" behandelt werden. Hier handelt es sich aber "nur" um eine normale Postsendung, die ganz normal (nicht gesondert) durch den Postlauf geht, nur dass diese bei der Zustellung gescannt werden muss. Aber es stimmt soweit, faktisch betrachtet, entspricht das einem Einwurfeinschreiben - ohne selbst "eingeschrieben" zu sein.