Thema: Deutsche Post Neuheiten: Cryptowahnsinn erreicht auch Deutschland
DL8AAM Am: 23.10.2023 14:38:03 Gelesen: 21785# 64@  
Mal eine dumme Frage:

Der Michel wird ja bekanntlich die selbstklebende Kryptovariante separate Hauptnummer katalogisieren. Soweit so gut, es handelt sich ja auch um ein gültiges Postwertzeichen. Dann wird es logischerweise eine einen Postfrisch- und ein Gebraucht-Eintrag geben.

Die Frage ist nun, aus was besteht die postfrische Form? Womöglich das gesamte "blockähnliche" Markenset? Ist die Marke "in das Kryptoblatt" eingearbeitet (oder nur eingeheftet)? Wenn das dann als "blockähnliche" Einheit erfasst wird, was gilt dann als postfrisch?

Wenn aber der NFT in eine Wallet "eingebucht" wurde, ist ja der Tokenteil des physischen Kryptomarkensets "entwertet", er kann ja nur 1x verwendet werden - dann ist das urspünglich verkaufte, physische Einheit nicht mehr postfrisch ("wie von der Post verkauft"). Das heisst aber auch, dass es zwei (Preis-) Einträge geben muss, einmal mit ungebrauchtem Token, einmal ohne "freiem Token" (aber mit "ungebrauchtem" Postwertzeichen). Selbst wenn das Markenset nicht als "echter" Block, sondern als "Irgendetwas" (womöglich nur als Zusatz/Fußnote zum eigentlichen Katalogeintrag) genannt werden sollte, dürfte das Problem "gebrauchter NFT ja/nein" auftauchen - insbesondere hinsichtlich der Preisfindung? Was der Katalog auch abbilden müsste/sollte - oder?

Beste Grüße
Thomas
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/18395
https://www.philaseiten.de/beitrag/327543