Thema: Deutsche Post Neuheiten: Cryptowahnsinn erreicht auch Deutschland
Jürgen Häsler Am: 23.10.2023 17:57:32 Gelesen: 20676# 67@  
@ DL8AAM [#64]

Mal eine dumme Frage:

Die Frage ist nun, aus was besteht die postfrische Form? Womöglich das gesamte "blockähnliche" Markenset? Ist die Marke "in das Kryptoblatt" eingearbeitet (oder nur eingeheftet)? Wenn das dann als "blockähnliche" Einheit erfasst wird, was gilt dann als postfrisch?


Diese Frage ist überhaupt nicht dumm, ich habe sie mir auch schon gestellt.

Und ich habe keine Ahnung, wie MICHEL hier verfahren wird. Ich gehe aber davon aus, dass die postfrische Variante im Booklet bewertet wird, denn so wird die Mi-Nr. 3801 ja ausgegeben.

Ob es eine Art "Verjährungsfrist" für die Nutzung des NFT gibt, wie Adalbert in [#193] schreibt, weiß ich nicht, halte es aber durchaus für möglich.
 
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