Thema: (?) (248) Deutsches Reich: Belege bestimmen
Totalo-Flauti Am: 29.10.2023 11:36:21 Gelesen: 4884# 256@  
@ dr31157 [#255]

Lieber Detlef.

vielen Dank für die Blumen. Ich für meinen Teil hab wohl eher nur ein gefährliches Halbwissen.

Die Amtshauptmannschaft Dresden wurde mit der 45. Verordnung vom 11.08.1880 zum 01.10.1880 in die Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt (links der Elbe inkl. Gemeinden Blasewitz, Strießen, Gruna, Leuben, Groß- und Kleindobritz, Laubegast, Seidnitz und Tolkewitz) und Dresden-Neustadt (rechts der Elbe exklusive der bei Dresden-Altstadt genannten Gemeinden) aufgeteilt. Mit Verordnung Nr.173 vom 27.Juni 1924 wurden die beiden Amtshauptmannschaften zum 01.Juli 1924 wieder zur Amtshauptmannschaft Dresden zusammengelegt.

Was Sachsen betrifft, sind die "landesherrlichen" Gesetzes- und Verordnungblätter gut digital zu erreichen [siehe [#258] ]. Es fällt mir immer nur schwer, mich wieder in die Datenkrake zu recht zu finden. Aber wenn man einmal drin ist, geht's.

Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-Flauti.

[1] https://digital.slub-dresden.de/kollektionen
 
Quelle: www.philaseiten.de
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