Thema: Deutsche Post Neuheiten: Cryptowahnsinn erreicht auch Deutschland
Richard Am: 05.11.2023 12:25:36 Gelesen: 16254# 121@  
@ 22028 [#120]

Ich denke es handelt sich hier weniger um Insidergeschäfte als eher um Briefmarken die sicher als Muster oder als Geschenke auch bei der offiziellen Vorstellung der Marke vom Ministerium/Post verteilt wurden.

Wenn hier Geschenke im Wert von 1.000 Euro und mehr an einen kleinen Personenkreis verschenkt werden, kann dies nach meiner Meinung in strafbarer Tatbestand sein. Ich denke unter anderem an Bestechung.

Definition: Börsengeschäft, das jemand tätigt, der aufgrund seiner beruflichen Stellung (z. B. als Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied) für die Entwicklung der Kurse (4) relevante Nachrichten (z. B. Änderung der Dividende, Gewinnentwicklung o. Ä.) vor deren Veröffentlichung erhält und diesen Informationsvorsprung zum Nachteil der nicht informierten Kapitalanleger ausnutzt

Wann ist Insiderhandel strafbar?: Von Insiderhandel sei dann die Rede, wenn Personen Kenntnis von einer Insiderinformation haben und aufgrund dieses Wissens Papiere des betroffenen Unternehmens kauften oder verkauften, um sich so einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Verboten sei auch, Dritten unbefugt eine Insiderinformation weiterzugeben.

Vielleicht meldet sich noch ein Jurist dazu.

Schönen Sonntag an alle, Richard
 
Quelle: www.philaseiten.de
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