@ 22028
[#1]Das sehr wichtige Thema
Auktionen: Falsche Beschreibungen in Auktionskatalogen soll nicht durch Nebensächlichkeiten auseinandergerissen werden, daher wurden 2 Beiträge ausgelagert.
Natürlich sind Inhaber und Geschäftsführer rechtliche Ansprechpartner. Die teilweise 10.000 Lose und mehr pro Auktion werden sie jedoch fast immer nicht (a) geprüft, (b) Atteste und Befunde ausgestellt und (c) die Auktionsbeschreibungen erstellt haben.
Aus diesem Grund gibt es keinerlei Bedarf zur Namensnennung von Personen, es sei denn es ist im Einzelfall bekannt, dass er/sie für (a), (b) oder (c) verantwortlich war.
Schöne Grüsse, Richard