Thema: Bund: Poststationen 2.0 für Automatenmarken
DL8AAM Am: 11.11.2023 02:52:01 Gelesen: 8678# 339@  
Nur eine Frage zum Verständnis:

Wird nicht nach jedem Kaufvorgang ein zusammenfassender, abrechnender Beleg ("Quittung") erzeugt, unabhängig davon, ob der Kunde diesen ausdrucken lässt oder nicht? Das hiesse (falls dem so sein sollte), dass dann die Quittungsnummer (für eine abgeschlossene Transaktion) - auch für nicht ausgedruckte Belege - hochgezählt wird, oder? Insbesondere, da die Bezahlung nicht direkt, sondern über externe Zahlungsdienstleister erfolgt. Das Kassensystem sollte doch auch für eigene (und externe) Nachweiszwecke immer eine Kopie (einer transaktionsbestätigenden Gesamt-Quittung) speichern und nötigenfalls später physisch nacherzeugen bzw. auswerfen können. Oder? So wie jede Supermarktkasse auch.
 
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