Thema: Bund Neuheiten 2008
- Am: 05.02.2008 13:37:00 Gelesen: 22126# 5@  
50 Jahre Bundeskartellamt

Bund Mi. Nr. 2641 Ausgabetag 02.01.2008

In einer sozialen Marktwirtschaft gehört es zu den Aufgaben des Staates, Verbraucher und Unternehmen vor der Beschränkung des wirtschaftlichen Wettbewerbs zu schützen. Deshalb beschloss der Deutsche Bundestag das »Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen« (GWB), mit dessen Einführung am 1. Januar 1958 das Bundeskartellamt gegründet wurde. Ludwig Erhard, der erste Wirtschaftsminister der Bundesrepublik Deutschland, bezeichnete das GWB als »Grundgesetz der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung« und das Bundeskartellamt als »Garanten für die elementaren Werte unseres Wettbewerbssystems: Freiheit, Eigeninitiative, Ideenreichtum, Leistungswille, Eigenverantwortung und Risikobereitschaft.«

Den Schutz dieser Werte und die Freiheit der Marktteilnehmer gewährleistet das Bundeskartellamt. Es soll verhindern, dass Unternehmen Preisabsprachen treffen, sich Märkte untereinander aufteilen oder ihre Marktmacht missbrauchen. Es verfolgt Kartellabsprachen, übt die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Konzerne aus und prüft bei geplanten Fusionen zwischen Unternehmen, ob der freie Wettbewerb darunter leiden würde.

Das Bundeskartellamt sorgt so für einen freien Wettbewerb, in dem kein Anbieter vom Markt ausgeschlossen wird und Konkurrenzdruck zwischen den Unternehmen herrscht. Seine Arbeit kommt allen Verbrauchern zugute: Die Unternehmen müssen ihre Preise konkurrenzfähig niedrig halten, in die Qualität ihrer Produkte investieren und ständig an der Verbesserung ihrer Angebote arbeiten.

Seit dem 1. Oktober 1999 hat das Amt, das über vierzig Jahre lang von Berlin aus wirkte, seinen Sitz in Bonn.


 
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