Thema: Heilbronner Philatelisten Verein: Austritt aus Landesverband Südwest und BDPh!
Richard Am: 19.11.2023 15:03:15 Gelesen: 8976# 3@  
Hallo zusammen,

ich habe mir gerade die Satzung [1] des zuständigen LV Südwest angesehen. Diese ist von den Vereinen zu beachten, wenn sie aus dem LV austreten möchten:

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet:

a) durch freiwilligen Austritt nach vorangegangener Kündigung, mittels eingeschriebenem Brief an den ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres


In Par. 1 Abs. 3 der Satzung wird das Geschäftsjahr definiert:

. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

Was bedeutet die Satzung bei einer Kündigung:

a) Die Kündigung wird erst zum Ende des Geschäftsjahrs am 31.12.2024 wirksam und die Beiträge an den Landesverband und BDPh sind weiter zu zahlen.

Dann verwundert die Eile mit gleich 2 Terminen zur Beschlussfassung des Austritts aus dem LV Südwest noch im Dezember 2023.

b) Der Verein hat bereits ohne Beschluss der Mitglieder die Mitgliedschaft im LV Südwest gekündigt und wird mangels einem bisherigen verbindlichen Beschluss der Mitglieder aktiv, um diesen schnellstmöglich einzuholen.

Rechtlich wirksam dürfte auch ein Eilbeschluss erst nach mehr als einem Jahr werden.

Im BDPh bracht die Mitgliedschaft nicht gekündigt zu werden, das veranlasst der zuständige Landesverband Südwest.

Sollte ich hier etwas falsch interpretieren, bitte ich um entsprechende Informationen.

[1] https://www.briefmarken-suedwest.de/Fuer-Vereine/www_Briefmarken-Suedwest_de__LV-Handbuch_02_00__20161124__LV-Satzung.pdf
 
Quelle: www.philaseiten.de
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