@ HWS-NRW
[#588]Hallo Hans-Werner,
wieder einmal schöne Belege, hier mit 10-fach Einstellung.
Dein zweiter Beleg, gestempelt am 23.6.1948 hätte aber eigentlich von der Post beanstandet werden müssen!
Am 23.6.1948 war keine 10-fach Verwendung mehr erlaubt, auch nicht, wenn diese früh morgens gestempelt und noch vor der ersten Leerung in den Briefkasten geworfen wurden.
Gültige AFS-gestempelte Belege mit 10fach-Einstellung müssen am 22.6.1948 gestempelt sein. Das war ihre letzte Gültigkeit.
Bei AFS-gestempelten Belegen dürfte es eigentlich keine AFS-Stempeldaten geben, die auf eine erste Briefkasten-Leerung vom 23.6.1948 verweisen, außer es wurde noch ein Poststempel vom 23.6.1948 abgeschlagen.
Viele Grüße,
Klemens