Thema: Abmahnung als privater Verkäufer bei Ebay
10Parale Am: 09.12.2023 22:57:36 Gelesen: 1127# 4@  
@ bovi11 [#2]

Wenn das erwähnte Gesetz konsequent und drillartig befolgt werden sollte, dürfte in Deutschland kein einziger Flohmarkt mehr stattfinden. Denn dort findet man oft immer die selben privaten Verkäufer, die nirgends ein Gewerbe angemeldet haben. Wenn einer nach dem Ableben seiner Mutter nach 5 Jahren, in denen er mal Zeit findet, den Keller aufräumt und nun auf einen Schlag diverse Fundgegenstände als Privatmann bei ebay einstellt oder sie auf einen Flohmarkt trägt, hat nur einen einzigen Unterschied: Eine alte italienische Vase mit hübschen Tänzerinnen im Halbrelief oder eine alte Swatch-Uhr finden bei ebay nun mal einen umfassenderen Käuferkreis.

Ich verkaufe auch ab und an mal was bei ebay, in den letzten 2 Jahren waren es 9 Artikel, seit meiner Anmeldung bei ebay im Jahr 2001 insgesamt 151 Artikel, das macht exakt 6,86363636364 Artikel pro Jahr. Der Buchführung von ebay kann man nur seinen Lob zollen, wirklich!

Ich habe volles Verständnis, wenn man, - wie in [#3] von Lars beschrieben -, oder in anderen Fällen Post vom APHV-Anwalt bekommt. Es gibt leider überall Leute, die versuchen, den Staat (bzw. das Finanzamt) zu umgehen oder ordentlich angemeldete gewerbliche Verkäufer zu schädigen. Dann muss gehandelt werden.

Aber CHRISSI [#1] verstehe ich so: Wenn wir alle schon eine digitale Welt erleben wollen und all unsere Bemühungen dahin gehen, unser Leben digital zu gestalten, sollten wir darauf achten, den Spaß daran nicht mit unnötigen "strengen" Verordnungen zu vermiesen.

Ich finde man sollte die Kirche im Dorf lassen. Ich kaufe viel mehr bei ebay und als Käufer habe ich stets gute Bewertungen, weil ich in der Regel auch gerne in Vorkasse gehe. Einige digitale Briefmarkenhändler profitieren von meiner Sammelleidenschaft. Und warum sollte ich abgemahnt werden, wenn ich aus einem Lot von Briefmarken die abstoße, die ich nicht wollte, weil eben die spezielle Eine dabei war? Manchmal denke ich, es ist besser, offen zu handeln, als in irgendwelchen verrauchten Hinterzimmern mit wertvollen Briefmarken zu "dealen".

Und übrigens: Wenn ich bei einem Verkauf bei ebay automatisch 5 - 10% meines Umsatzes an das Finanzamt abführen müsste, wäre mir das auch egal, wollte ich meine überflüssigen Sachen loswerden. Das betrifft auch Briefmarken. Die digitale Welt bietet uns viel mehr Chancen, als wir denken.

Eine ähnliche Diskussion führen doch gerade ein paar andere Sammler zum Thema QR-Code (1994 in Japan erfunden) auf Ausstellungssammlungen. Doch das ist eine andere Baustelle.

Liebe Grüße

10Parale
 
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