Thema: Abmahnung als privater Verkäufer bei Ebay
Lars Boettger Am: 10.12.2023 11:33:25 Gelesen: 992# 5@  
@ 10Parale [#4]

Wenn ich mir die Profile bzw. die Verkaufsangebote der "privaten Händler" ansehe, die vom APHV abgemahnt werden (falls ich den Fall mitbekomme), dann stelle ich das Folgende fest:

- Mehrere tausend Verkäufe in wenigen Jahren
- Mittel- bis hochpreisige Artikel
- Vieles ist falsch beschrieben (höher signierte und neugummierte Marken sind "einwandfrei postfrisch", Mängel werden bei Marken nicht erwähnt, Neudrucke und Ganzfälschungen werden als echte Marken angeboten, Stempel- und Aufdruckfälschungen werden als "ungeprüft" angeboten, dazu in der Regel eine nette Story: "Habe keine Ahnung von Briefmarken, ist die Sammlung vom verstorbenen Schwiegervater")
- Jahresumsatz ab etwa 5.000 Euro
- Keine Rücknahme
- Keine Garantie

Interessanterweise melden sich viele dieser Anbieter erst nach mehreren Angebotslöschungen. Oder vielfach gar nicht. Da gehe ich davon aus, dass sie wissen, was für minderwertige Ware sie bei Ebay verhökern.

Beste Grüsse!

Lars


 
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