Thema: Abmahnung als privater Verkäufer bei Ebay
Chrissi Am: 10.12.2023 13:23:29 Gelesen: 939# 6@  
@ Lars Boettger

Wer wissentlich Waren anbietet die nicht echt sind, oder die augenscheinlich manipuliert wurden, der gehört natürlich in die Verantwortung genommen. Das ist keine Frage.

Aber bei den anderen Punkten gehe ich da so nicht mit. Wer jahrzehntelang lang seine Sammlung aufgebaut hat, sollte diese auch ohne Probleme wieder verkaufen dürfen. Und am meisten bekommt man nun mal wenn man nicht eine ganze Sammlung auf einmal verkauft, sondern in kleine Posten aufteilt.

Und der Jahresumsatz ist doch auch so eine Sache. Für den einen sind die 5000 € im Jahr viel Geld. Für den anderen eher nicht. Da muss man doch auch differenzieren.

Und keine Rücknahme und keine Garantie sind nun mal nicht üblich beim privaten Verkauf.

Ich hatte auch schon einige Auktionen bei eBay wo ich mich auch später mit dem Käufer geeinigt hatte. In den 24 Jahren in denen ich bei eBay aktiv bin hatte ich erst eine schlechte Bewertung.

Und als Käufer sieht man ja mit wem man sich einlässt. Dafür gibt es ja die Bewertungen. Und wie lange jemand schon auf eBay dabei ist, ist auch einsehbar.

mfg
Christian
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/18733
https://www.philaseiten.de/beitrag/331279