Thema: Abmahnung als privater Verkäufer bei Ebay
Lars Boettger Am: 10.12.2023 14:34:04 Gelesen: 894# 7@  
@ Chrissi [#6]

Hallo Christian,

anbei meine Anmerkungen:

Wer jahrzehntelang lang seine Sammlung aufgebaut hat, sollte diese auch ohne Probleme wieder verkaufen dürfen.

Ja, das ist sein gutes Recht.

Und am meisten bekommt man nun mal wenn man nicht eine ganze Sammlung auf einmal verkauft, sondern in kleine Posten aufteilt.

Hm. Das kommt darauf an. Wenn Du Deine Zeit niemanden in Rechnung stellen musst, dann hast Du sicherlich recht. Aber wenn Du den Zeitaufwand einrechnest, denn Du für die genaue Beschreibung der Angebote benötigst, dann kommst Du in der Regel auf einen sehr schlechten Stundenlohn.

Und der Jahresumsatz ist doch auch so eine Sache. Für den einen sind die 5000 € im Jahr viel Geld.

Die Grenzen im Wettbewerbsrecht liegen bei etwa 10 Angeboten pro Jahr / Jahresumsatz etwa 100 Euro. Für die Auslegung und Anwendung des Rechts kommt es nicht darauf an, ob Du Millionär bist oder ein armer Rentner.

Und keine Rücknahme und keine Garantie sind nun mal nicht üblich beim privaten Verkauf.

Doch, das ist gerade beim privaten Verkauf üblich. Beim Verkauf einer Waschmaschine oder eines Autos ist das beides sinnvoll. Beim Verkauf von Briefmarken ist das bereits ein Verstoß gegen die Ebay-Richtlinien für die Verkäufer von Briefmarken [1].

Wer grössere Lose kauft und dann Ebay als Verkaufsplattform nutzt, der sollte sich das Folgende überlegen:

- Wenn mein Umsatz > 100 Euro pro Jahr liegt, dann handele ich lt. Wettbewerbsrecht gewerblich und trete in Konkurrenz zu gewerblichen Händlern

- Wenn ich den Satz "Privatverkauf, keine Garantie" weglasse, wo sehe ich ein Risiko? Mit nicht beschriebenen Fälschungen kann ich sowieso nicht korrekt erfüllen (wenn ich als Privatmann einen Ferrari anbiete, dann kann ich mit einem VW-Käfer den Vertrag nicht erfüllen)

- Prüfzeichen: Wenn ich meine Marken alle selbst zum Prüfen geschickt habe, dann kann ich sicher sein, dass die Prüfzeichen echt sind, ansonsten nicht - ich muss bereit sein, alle fälschungsgefährdeten Marken zum Prüfen zu senden

Der letzte Punkt ist zeitaufwendig, kostet Geld und kann zu unliebsamen Überraschungen führen. Noch unliebsamer ist aber eine Abmahnung vom BPP, wenn man mit falschen Prüfzeichen versehene Marken anbietet.

Beste Grüsse!

Lars

[1] https://pages.ebay.de/briefmarkenratgeber/kodex/index.html
 
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