Thema: Abmahnung als privater Verkäufer bei Ebay
philast Am: 10.12.2023 21:45:37 Gelesen: 610# 11@  
@ Chrissi [#10]

Hallo,

ich finde es gut, wenn man sich die andere Seite anschaut und prüft, was hat es für Konsequenzen oder welchen Mehraufwand wenn man An-/Verkauf von Briefmarken (Sammelgegenständen) als Kleingewerbe/Vollgewerbe betreibt mit möglichst wenig (Mehr-) Aufwand verglichen mit ich stelle mal 100 Angebote als "Privater" im Einzelwert von 5-100 € ins Internet.

Bislang sehe ich immer nur die Ansicht / Vorstellung ich bin ein Privatanbieter und will es bleiben. Vielleicht macht es Sinn das Thema Gewerbe genauer zu prüfen.

Des weiteren sehe ich die Herausforderung "rechtssichere Angebote" um Abmahnungen zu vermeiden (Impressum, Angebotstexte, etc.). Gibt es z.B. stets aktualisierte Impressumvorlagen aus denen so ein "Kleingewerbler" sich bedienen kann und auch sicher sein kann, dass das dann auch wirklich hilft gegen Abmahner aller Art.

Lars Boettger [#5]

Zum Aspekt Angebote von Fälschungen/Mängel etc.

Wenn ich mir die Profile bzw. die Verkaufsangebote der "privaten Händler" ansehe, die vom APHV abgemahnt werden (falls ich den Fall mitbekomme), dann stelle ich das Folgende fest:

- Mehrere tausend Verkäufe in wenigen Jahren
- Mittel- bis hochpreisige Artikel
- Vieles ist falsch beschrieben (höher signierte und neugummierte Marken sind "einwandfrei postfrisch", Mängel werden bei Marken nicht erwähnt, Neudrucke und Ganzfälschungen werden als echte Marken angeboten, Stempel- und Aufdruckfälschungen werden als "ungeprüft" angeboten, dazu in der Regel eine nette Story: "Habe keine Ahnung von Briefmarken, ist die Sammlung vom verstorbenen Schwiegervater")
- Jahresumsatz ab etwa 5.000 Euro
- Keine Rücknahme
- Keine Garantie"


Ja, das ist oft so. Zu Zeiten der großen Tauschtage nannte man die Grauhändler. Es gab auch Gewerbetreibende die ihre Einkünfte mit ungebrauchten Marken mit verschöntem Originalgummi oder gestempelten Marken ohne Obligo erzielt haben.
Wenn ich heute auf Messen / Tauschtage schaue gibt es weiterhin dieses Material, es hat nur jemand anderes. ;-)

Mal ins unreine gesprochen was passiert wenn:

Heutzutage ein Gewerbetreibender die Marke aus [#5] anbietet als
"Saargebiet Nr. 30 gestempelt x €" ist er dran weil er eine Fälschung anbietet, das dürfte unstrittig sein.

Was ist wenn das Angebot so lautet:

"Meiner Meinung nach Saargebiet Nr. 30 gestempelt, rückseitig Käfersymbol x €"

Sollte so etwas rechtssicher sein, im Sinne von der Anbieter muss keine Ersatzlieferung einer echten Nr. 30 durchführen, sondern nur eine Rücknahme des gelieferten Artikels was ist dann gewonnen?

Wird so etwas Käufer davon abhalten so etwas zu erwerben? In diesem Fall nur eine leichte Änderung des Wordings und alles ist wieder in Ordnung im Sinne des Gesetzes.

Auf Tauschtagen/Börsen werden derlei Sachen weiter angeboten werden und im Internet dann mit solch netten Beschreibungen.

Ich denke ein Sammler möchte die Möglichkeit haben ohne überbordenden juristischen oder fiskalischen Aufwand seine Sammlung irgendwann einzeln oder gesamthaft zu veräußern ohne die Stücke zu verschleudern.

Die Frage lautet wie geht das?

Grüße
philast
 
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