Thema: Abmahnung als privater Verkäufer bei Ebay
bovi11 Am: 11.12.2023 08:20:49 Gelesen: 466# 12@  
@ philast [#11]

"Was ist wenn das Angebot so lautet:

"Meiner Meinung nach Saargebiet Nr. 30 gestempelt, rückseitig Käfersymbol x €"

Sollte so etwas rechtssicher sein, im Sinne von der Anbieter muss keine Ersatzlieferung einer echten Nr. 30 durchführen, sondern nur eine Rücknahme des gelieferten Artikels was ist dann gewonnen?"


Als gewerblicher Anbieter ist diese Formulierung unzulässig.

Es ist nur eine andere Formulierung für die ebenfalls unzulässige Formulierung "Echtheit nicht bestimmt".

Wenn ich nicht sicher bin, was ich anbiete, muss ich es eben prüfen lassen.
 
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