Thema: (?) (734) Absenderfreistempel: Echt gelaufene Belege
bernhard Am: 18.12.2023 18:49:32 Gelesen: 18879# 635@  
@ Lammfell [#630]

Hallo Lammfell,

ich versuche mal den ganzen Fall neu aufzurollen.

Die Vorschrift nach Pkt. 4 diente nur evtl. unrechtmäßiger Gebührenerstattung durch den Freistempelbesitzer und der Verwendung bereits benutzter Freistempelabdrucke, beides zum Schaden der Postkasse. Im Pkt. 4 geht es nur um aufgeklebte Zettel, entweder mit Verwendung einer Anschrift oder nur mit dem Freistempelabdruck (Frankierstreifen). Es geht weniger um die "Empfängeranschrift", sondern um die Beschreibung dieser möglichen Aufklebe-Variante.

Ich zeige nachfolgend einen Auszug aus dem neuesten Bericht (Nr. 95) der FG Post- und Absenderfreistempel e.V. Ein Artikel von Hajo zum Postalia-Streifengeber. Der abgebildete Beleg eignet sich gut um die beiden Aufklebezettel zu zeigen. Hier sieht man einen Aufklebezettel und einen Frankierstreifen auf einer Sendung. Der AFS wurde in diesem Falle nicht auf dem Aufklebezettel angebracht, sondern auf dem Anschriftlosen Frankierstreifen.



aus Bericht 95, FG Post und Absenderfreistempel e.V.

Der Hauptsinn des Frankierstreifens war das bekleben bauschiger Sendungen, Päckchen und Pakete.

Ein Hauptkriterium bezüglich Gebührenmanipulationen war das Datum im Tagesstempel, es musste immer tagesaktuell sein. War es nicht aktuell, durfte die Sendung streng genommen nicht angenommen werden. In der Praxis sah dies z.T. aber anders aus, mit einem Post-Tagesstempel wurde dieses Datum korrigiert und somit genehmigt. Dies wurde sicherlich nur bei einem Tag Unterschied so gemacht, nicht bei größeren Unterschieden oder gänzlich anderer Datumseinstellung.

Gebührenerstattungen für nicht abgegangene Sendungen: Tagesstempelabdruck durfte max. 4 Tage alt sein; es musste die kpl Sendung (kein Ausschnitt) zur Erstattung vorgelegt werden.

Das Risiko einer Manipulation lag offenbar in der Benutzung von Frankierstreifen, für dessen Verwendung eine ausdrückliche Genehmigung erforderlich war. Für Versender von Päckchen und Paketen war diese Genehmigung sicherlich einfacher zu erhalten, wie für Firmen bei welchem dies nur selten vorkam oder für Firmen die sich in der Vergangenheit schon mal der Manipulation verdächtig gemacht hatten. Offenbar hatte man Angst vor ausgeschnittenen Freistemplern und dessen mangelhafter Kontrolle.

Für mich handelt es sich beim Beleg [#621] entweder um einen provisorischen Frankierstreifen oder um eine Manipulation zum Schaden der Sammler. Was von beiden läßt sich schwer sagen, mein Bauchgefühl spricht mehr für letzteres. Kann mich aber auch täuschen.

Viele Grüße
Bernhard
 
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