Thema: (?) (734) Absenderfreistempel: Echt gelaufene Belege
Lammfell Am: 19.12.2023 03:53:26 Gelesen: 18890# 638@  
Hallo Bernhard,

eigentlich will ich nicht alles auseinanderpflücken, aber ich vermute hier ein Missverständnis. Ich habe mich auf darauf bezogen:

Diese freigestempelten Aufschriftzettel durften ohne eine zusätzliche Adresse nur mit Genehmigung der Postdirektion verwendet werden, dass es kein Anschriftsloser Zettel war, ist gut möglich, vermutlich reichte als Anschrift der Firmenname und die Stadt auf dem Werbeklischee aus.

"Auf Briefsendungen außer Wertbriefen können Zettel mit der Aufschrift des Empfängers und mit dem Gebühren- und Tagesstempelabdruck geklebt werden."

Darauf schrieb ich: "Darunter fällt der Beleg nicht, da auf dem Streifen kein Platz wäre für eine Empfänger-Anschrift."

Es geht in dieser Vorschrift nicht um Frankierstreifen aus Beitrag [#621], da es eine "UND"-Vorschrift ist.

und mit dem Gebühren- und Tagesstempelabdruck geklebt werden

Es geht um anschriftslose Zettel, die von der Größe her zur Aufnahme einer Anschrift und eines Freistempel-Abdruckes geeignet sind.

Wäre hier von anschriftlosen Zetteln und Frankierstreifen die Rede - also zwei unterschiedliche Sachen in Form und Größe, wäre es eine "ODER"-Vorschrift.

"Auf Briefsendungen außer Wertbriefen können Zettel mit der Aufschrift des Empfängers ODER mit dem Gebühren- und Tagesstempelabdruck geklebt werden."

Satz 2 der Dienstanweisung steht in direktem Zusammenhang mit Satz 1 - und würde für sich allein keinen Sinn ergeben.

"Anschriftslose Zettel mit Frei- und Tagesstempelabdruck dürfen nur mit Genehmigung aufgeklebt werden"

Entscheidend ist hier das Wort "nur", das den Kontext zu Satz 1 herstellt und wenn Du mal an den linken Rand schaust, dann siehst Du die Rubrik "Freigestempelte Aufschriftzettel" - und um etwas anderes geht es nicht. Es wird nur der Unterschied herausgestellt zwischen -mit Anschrift- oder ohne.

Freigestempelt mit Anschrift generell erlaubt - ohne Anschrift = genehmigungspflichtig

[#635] Der abgebildete Beleg eignet sich gut um die beiden Aufklebezettel zu zeigen. Hier sieht man einen Aufklebezettel und einen Frankierstreifen auf einer Sendung. Der AFS wurde in diesem Falle nicht auf dem Aufklebezettel angebracht, sondern auf dem Anschriftlosen Frankierstreifen.

Bernhard- ein "anschriftsloser" Zettel im Sinne einer Dienstanweisung ist ein Zettel, auf dem keine Anschrift steht- aber eine Anschrift stehen könnte.

Niemand würde z.B. einen 1x1cm großen Zettel als anschriftslos bezeichnen, weil er keine Anschrift im postalischen Sinne tragen kann mangels Platz. So ist es auch mit Frankierstreifen oder Zetteln im Format eines Frankierstreifens.

Einen blanko Zettel im Format eines Frankierstreifens könnte man in dem Sinne als anschriftslosen Zettel werten, weil man eine (kurze) Anschrift darauf vom Platz her unterbringen könnte.

Die Eigenschaft "anschriftslos" hat aber der Zettel (Frankierstreifen) in Deinem Beitrag verloren, nachdem er mit einem Freistempelabdruck bedruckt wurde.
Es ist kein Platz mehr vorhanden, um eine Anschrift (die Dienstanweisung spricht von der Anschrift des Empfängers) aufzubringen, so das eine postalische Unterscheidung zwischen anschriftlos und beanschriftet entfällt.

Im Sinne der Dienstanweisung ging es- es sei nochmals erwähnt- um Zettel, die von ihrer Beschaffenheit sowohl einen Freistempelabdruck, als auch die Empfänger-Anschrift tragen könnten. Das ist bei Zetteln im Frankierstreifen-Format nicht gegeben- da ginge nur eines von beiden.

Tut mir leid, ich wollte jetzt wirklich nicht den Korinthenkacker geben.

Viele Grüße
 
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