Thema: Bund: Belege mit Handyporto oder mobiler Briefmarke
DL8AAM Am: 22.12.2023 16:05:34 Gelesen: 825# 49@  
@ H.G.W. [#1]

Witzigerweise handelt es sich hier streng genommen sogar um eine Art eines virtuellen, aber echten "Postwertzeichens" (der Deutschen Post AG). Denn der Kunde kauft sich den Code "irgendwann" im Vorfeld, auch auf Vorrat, den man dann im Nachgang irgendwann einmal (innerhalb des in den AGB vorgegebenen Gültigkeitszeitraums [*]), von irgendwo (innerhalb des Geltungsbereichs der Deutschen Post AG), durch Jedermann (auch von Dritten) - nach dem Kauf - verwendet werden kann. Wie eine echte Briefmarke. Ein Gutschein, wie jedes andere papierendes (Post-) Wertzeichen auch, nur eben virtuell. Wie man sich das ungebraucht bzw. "postfrisch" ins Album stecken will, sei mal dahin gestellt. ;-)

[*] Nach einem von der Post verlorenen Rechtsstreit, gilt aktuell die folgende Gültigkeit [1], ursprünglich wollte die Post die Gültigkeit ja mal nach 14 Tagen ablaufen lassen, aber das war dem Gericht für ein (Post-) Wertzeichen-Gutschein einfach zu wenig ;-)

Erworbene Mobile Briefmarken verlieren mit Ablauf des dritten auf den Kauf folgenden Jahres ihre Gültigkeit.

Das maßgebliche Kaufdatum (Tag / Monat / Jahr) ist in der Auftragsbestätigung genannt.


Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.deutschepost.de/de/m/mobile-briefmarke/haeufige-fragen.html
 
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