@ Pete
[#58]Hast du bei dieser Aussage konkrete Beispiele vorliegen? Normalerweise sollte die auf der Marke angegebene Portostufe auch verwendbar sein - Marken mit karikativem Hintergrund einmal ausgenommen. ;-)Wie gesagt, das sind meiner Ansicht nach Einzelfälle. Aber ein Beispiel habe ich: Man vergleiche
http://www.citybriefbretten.de/1.html und
http://www.citybriefbretten.de/2.htmlDer von dir gezeigte Brief ist interessant. Da ABA-Remailing verboten ist, hätte die DPAG eine Nachgebühr fordern können, sie scheint davon aber keinen gebrauch gemacht zu haben. Für Absender und Empfänger hatte das Versehen also wohl keine Konsequenzen.
Gruß
T-M