Äquatorialguinea MiNr 852, 07.04.1976
Afrikanischer Elefant (Loxodonta africana)
Häute, Elfenbein sowie Schnitzereien und bearbeitete Gegenstände aus Elfenbein, Knochen oder Horn, die in der Regel als Schmuck und als Dekorationsgegenstände angeboten werden, unterliegen den artenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Ausfuhr.
In die EU dürfen sie erst gar nicht eingeführt werden, seit dem 19. Januar 2022 sind der EU-interne Handel sowie kommerzielle Wiederausfuhren oder Einfuhren von Elfenbein weitgehend verboten.
MfG Jürgen -wajdz-