Thema: Deutschland (DPAG): POSTWURFSENDUNG war einmal, POSTAKTUELL kommt
Araneus Am: 04.01.2024 23:53:15 Gelesen: 572# 24@  
@ DL8AAM [#23]

An sämtliche Haushalte statt "An alle Haushalte" ist zwar inhaltlich korrekt, aber trotzdem nicht streng regelkonform

POSTAKTUELL An sämtliche Haushalte“ ist nicht dasselbe wie „ POSTKATUELL An alle Haushalte

POSTAKTUELL Sendungen sind in der Regel Werbesendungen und werden von der Deutschen Post auch entsprechend beworben. Die Kennzeichnung „An alle Haushalte“ ist dabei allerdings nicht ganz korrekt, denn eine Zustellung erfolgt nicht an sogenannte „Werbeverweigerer“.

Es erfolgt keine Zustellung, wenn der Empfänger diese nicht wünscht und am Hausbriefkasten darauf hinweist, zum Beispiel mit "Keine Wurfsendungen" oder "Keine Werbung". [1]

Anders ist es bei POSTAKTUELL-Sendungen „An sämtliche Haushalte“. Bei derartigen Sendungen handelt es sich nicht um Werbesendungen, sondern um Informationen in der Regel von Behörden oder anderen „offizielle“ Stellen, die etwa allen Bewohnern einer Stadt zur Verfügung gestellt werden. Das sind zum Beispiel Abfallkalender, Informationen von Stadtverwaltungen zum Katastrophenschutz usw.. Gibt man bei Google die Begriffe „Postaktuell“ und „an sämtliche Haushalte“ ein, findet man eine Reihe von Beispielen. Diese Sendungen werden auch an „Werbeverweigerer“ zugestellt.

Die folgende Abbildung zeigt den Umschlag einer Sendung der Stadt Oberhausen, in dem im August 2023 der sogenannte „Krisenratgeber“ an die Bevölkerung Oberhausens verteilt wurde. Er trägt die Frankierwelle mit dem zweizeiligen Text „POSTAKTUELL -an sämtliche Haushalte-“. Es fehlt allerdings der Zusatz „Ein Service der Deutschen Post“.



Interessanterweise taucht in den Werbe- und Informationsbroschüren der Deutschen Post dieses Postaktuell-Produkt nicht auf. Hinweise kann man aber auf den Internetseiten von Dienstleistern finden, die Werbesendungen für verschiedene Kunden konzipieren und fertigen.

So kann man auf der Seite der Firma Flyeralarm Mailings in Würzburg folgendes lesen:

Bitte beachten Sie, dass für Sendungen mit Informationen für Bürgerinnen und Bürger (kein werblicher Inhalt) eine Verteilung an sämtliche Haushalte – werbeverweigende eingeschlossen – möglich ist. Diese Art der Verteilung muss vorab bei der Deutschen Post angemeldet und genehmigt werden … [2]

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] Internetseite „WERBEN MIT PRINT-MAILING“ der Deutschen Post
https://www.deutschepost.de/de/p/print-mailing/postaktuell.html#

[2] https://www.flyeralarm-mailings.com/postaktuell/faq
 
Quelle: www.philaseiten.de
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