Thema: Deutsche Post: Falsch frankiert und erwischt!
ChristianSperber Am: 05.01.2024 11:47:35 Gelesen: 450# 10@  
@ GSFreak [#9]

Hallo Ulrich,

zum 1.3.1963 wurde auch die Nachgebührenregelung angepasst:

Einfacher Fehlbetrag + 30 Pfennig, also zusammen 35 Pfennig, wie mit Blaustift vermerkt.

Dies wird z.B. im Michel Postgebühren-Handbuch Deutschland erklärt, in meiner 1. Auflage auf S. 243.

Grüße
Christian
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/8946
https://www.philaseiten.de/beitrag/332941