Thema: Delcampe Was sich alles ändern wird
drmoeller_neuss Am: 18.01.2024 10:50:42 Gelesen: 16973# 28@  
@ johanneshoffner [#26]

Der (Verbraucher)-Kunde muss wesentlichen vertraglichen Änderungen aktiv zustimmen, damit diese überhaupt wirksam werden. Das kann zum Beispiel der Klick auf eine Schaltfläche mit der entsprechenden Belehrung sein. Schweigen ist keine Zustimmung, genauso wenig wie das Laden und Öffnen einer Webseite.

Formulierungen wie "Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat." hat der Bundesgerichtshof mit Bezug auf § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB für nichtig erklärt und damit einkassiert. (BGH, Urteil vom 27. April 2021 - XI ZR 26/20 - OLG Köln LG Köln) [1]

Unabhängig von der Rechtsgültigkeit der Zustimmung des Kunden zu den AGB-Änderungen ist der Datenschutz zu beachten. Über eine Weitergabe der Daten an Dritte muss der Kunde gesondert belehrt und informiert werden.

Ich hoffe, dass Sebastien Delcampe eine ordentliche Strafe aufgebrummt bekommt und daraus lernt. Allerdings ist das Handelsvolumen von delcampe so unbedeutend, so dass Verbraucherschützer und Politiker auf diesen Zug wohl nicht aufspringen werden.

[1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=6c76ee5f737fe4989e41257819c3cd95&nr=118834&pos=0&anz=1
 
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