Thema: (?) (14) Postwurfsendungen
bovi11 Am: 31.01.2024 18:38:44 Gelesen: 522# 18@  
@ HWS-NRW [#17]

Brief von Kiel nach Hamburg als Postsache mit Stempel

"Inhalt: Auskunft über Postwurfsendungen Gebühr __________ Pf."

Absender ist das Postamt Kiel 1 - Auskunftsstelle für Postwurfsendungen für den OPD-Bezirk (24b) Kiel

Die Gebühr für die Auskunft wurde entsprechend den Postbestimmungen als Nachgebühr erhoben.

Im Amtsblatt 51 Vf. 261 vom 26.05.1951 sind folgende Hinweise veröffentlicht:

Zentrale Auskunftsstelle für Postwurfsendungen wird am 15. Juni - zunächst versuchsweise - beim PA 16 Frankfurt eingerichtet. Die Auskunftsgebühr der ZAST beträgt:

1.bei Auskünften über die Gesamtzahl der Empfänger einer oder mehrerer Empfängergruppen für jede Empfängergruppe im OPD-Bezirk ... 5 Pf;

2.bei Auskünften über die Einzelzahlen für jedes Postamt für jede Empfängergruppe je OPD-Bezirk ... 15 Pf;

Die Auskunftsgebühren werden mit dem Auskunftsschreiben als Nachgebühr erhoben.




Aufkleber auf Musterkuvert einer Postwurfsendung
„An alle Rechtsanwälte und Notare“
Mit dem Aufkleber wurden die Gebühren für 27 Postwurfsendungen nach Minden verrechnet

Der rote Poststempel „GÜTERSLOH – GEBÜHR BEZAHLT 06.12.49“ wurde 3fach abgeschlagen


 
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