Thema: Infla Überdruckmarken MiNr. 154-157 Gültigkeitsdauer
Jürgen Witkowski Am: 09.02.2008 12:59:38 Gelesen: 12923# 2@  
@ Feder [#1]

Hallo Feder,

zunächst einmal herzlich willkommen bei der "schreibenden Zunft" hier auf Philaseiten.de.

Zu Deiner Frage: Innendienstverwendung bedeutet, dass die Marken nur auf Belegen aufzukleben waren, die in Händen der Reichspost verblieben. Das waren in der Hauptsache Paketkarten. In der Anfangszeit nach Inkrafttreten der Verordnung gab es bei einigen Postämtern unterschiedliche Auffassungen über die Verwendungsmöglichkeiten. So wurden bei einigen Aufgabepostämtern auch Einschreibebriefe, Wertbriefe und dergleichen mit den fraglichen Marken in Verkehr gebracht, die dann beim Zustellpostamt beanstandet wurden und für den Empfänger mit Nachgebühr belegt wurden. Auf diesem Wege sind Spätabstempelungen erklärbar.

Diese Vorkommnisse blieben der Postverwaltung nicht lange verborgen und man versuchte mit der Verfügung Nr. 178 vom 24.02.1922 Klarheit über die Verwendung der Marken zu schaffen. Die betreffenden Verordnungen habe ich im Originaltext angefügt.

Post-Nachrichtenblatt Nr. 4 - Berlin, 4. Febr. 1922
Verfügung Nr. 125 (Abschrift und Umgestaltung WD)
Verlängerung der Frist zum Umtausch der Überdruckmarken
Zur Nachrichtenblatt-Verfügung Nr. 40, S. 13
Wie bereits durch Kreistelegramm verfügt worden ist, wird die Frist zum Umtausch der noch in den Händen des Publikums befindlichen Überdruckmarken zu 1.60 M, 3 M, 5 M und 10 M, bis einschließlich 28. Februar verlängert.

Post-Nachrichtenblatt Nr. 17 - Berlin, 24. Febr. 1922
Verfügung Nr. 178
Verwendung der Überdruckmarken
Zur Nachrichtenblatt-Verfügung Nr. 40. S. 13

Die durch Nachrichtenblatt-Verfügung Nr. 40 S. 13, aus dem freien Verkehr zurückgezogenen Überdruckmarken zu 1,60 M, 3 M, 5 M und 10 M sollen nach der Vf. I T 135 vom 19. Januar im inneren Betrieb, der V.Ä. namentlich zur Verrechnung der Freigebühren für Pakete, vorläufig weiterverwendet werden. Wie bekannt geworden ist, wird der Begriff "innerer Betrieb" von den V.Ä. verschieden aufgefaßt und ausgelegt, was in allen Fällen Weiterungen und Unzuträglichkeiten zur Folge gehabt hat. So sind z.B. bei der Annahme auch Einschreibbriefe, Wertbriefe und selbst gewöhnliche Briefsendungen mit Überdruckmarken beklebt und von den Unterwegs- oder Bestimmungs-Postanstalten deswegen mit Nachgebühr belegt worden. Die von den Empfängern wegen der Nachgebühr verweigerten Sendungen mußten daraufhin an den Aufgabeort zurückgesandt und von dort mit einem entsprechenden Vermerk der Bestimmungs-Postanstalt nochmals zugeführt werden.

Zur Vermeidung solcher Vorkommnisse wird daher darauf aufmerksam gemacht, daß die für den inneren Verkehr freigegebenen Überdruckmarken
auf solche Sendungen usw. aufgeklebt werden dürfen, die in den Händen der Postverwaltung bleiben. Für die vorschriftsmäßige Verwendung der Überdruckmarken ist ausschließlich die Aufgabe-Postanstalt verantwortlich. Die Unterwegs- und Bestimmungs-Postanstalten haben deshalb die auf Sendungen befindlichen und ordnungsgemäß entwerteten Überdruckmarken in allen Fällen als "im inneren Betrieb verwendet" anzusehen.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
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