Thema: (?) (82) Barfrankaturen als Notbehelf bei Wiederaufnahme des Postverkehrs 1945
Jürgen Witkowski Am: 06.01.2011 17:10:45 Gelesen: 109807# 2@  
@ Kopiak

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Es ist beeindruckend, wie viel Informationen du auf deiner Webseite zum Thema Barfrankaturen der Nachkriegszeit zusammen getragen hast. Ich halte das Gebiet persönlich für interessanter, als die undurchschaubare Flut von "Behelfsausgaben", die zum Teil unter Angabe fadenscheiniger Gründe, wohl in vielen Fällen dem Zwecke dienten, irgendwelchen nichtpostalischen Institutionen oder gar fragwürdigen Personen kurz nach dem Kriege zu Geld zu verhelfen. Konkreter Bedarf lässt sich dabei in meinen Augen nur selten schlüssig nachweisen.

Nun komme ich gleich zu einem Beleg aus dem Jahr 1948, bei dem ich Deutungsprobleme habe.

Der Absender stammt aus Berlin-Steglitz, der Empfänger war in Buckow (Märkische Schweiz), in der Nähe von Berlin.

Der Brief weist folgende Stempel bzw. handschriftliche Vermerke auf:

- Tagesstempel BERLIN-LICHTERFELDE 3 b, 15.7.48.-19
- Rechteckstempel, zweizeilig, mit Text Gebühr bezahlt in Frakturschrift
- handschriftlicher Vermerk -24 mit Blaustift als Angabe des erforderlichen Portos
- roter Postfreistempel (aptiertes Wertkästchen), BERLIN SW 11 ar, 20.7.48.-16

Rückseitig weist der Brief keine weiteren Bearbeitungsmerkmale auf.

Wie sind die unterschiedlichen Freimachungsvermerke zu erklären?
Wie ist die zeitliche Differenz von fünf Tagen zu erklären?
Gehörte der Rechteckstempel zum Postamt Lichterfelde 3 oder zu SW 11?
Ist der handschriftliche Vermerk -24 dem Postamt Lichterfelde 3 oder SW 11 zuzuordnen?

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen


 
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