Thema: Botschaftspost, Diplomatenpost, Konsulatspost - echt gelaufene Belege
Danilasewa Am: 07.02.2024 19:00:35 Gelesen: 2496# 188@  
Ich habe mir alle 30 Briefe zu diesem Thema seit 30.7.2022 angesehen.

Aus meiner Sicht ist kein einziger Diplomatenbrief dabei; insofern ist die Überschrift "Diplomatenpost" irreführend.

Einen (1) der abgebildeten 30 Belege könnte man "notfalls" als Diplomatenpost einstufen, aber auch nur notfalls, da Konsularpost im Normalfalle keine Diplomatenpost ist: Jener des Britischen Konsulats Bremen (# 10.9.2022).

"Echte Diplomatenpost" zeichnet sich dadurch aus, dass sie per Kurier (also von einem Botschaftsangestellten) meist als Luftfracht und nach Haager Konvention ohne Zollformularitäten per Diplomatenpostsack direkt dem Empfänger (in fast allen Fällen wäre dies bei Deutschland das Auswärtige Amt Bonn bzw. jetzt Berlin) zugeleitet wird. Dieser wiederum benutzt "seine" Diplomatenpost (an große Missionen täglich, an kleine wöchentlich und an ganz kleine zweiwöchentlich), um Dienstsachen seinem diplomatischen Personal mitzuteilen bzw. Ware zollfrei zu senden.

Echte Diplomatenpost zeichnet sich dadurch aus, dass sie keinerlei postalische Vermerke oder Stempel hat, denn sie wird ja auch nicht durch die Post befördert. Anders sieht es aus, wenn Botschaften oder ähnliche Institutionen (derzeit in Bonn zB die 2 Dtzd.Internationalen Organisationen mit Diplomatenstatuts und der "Null" am Kfz.-Kennzeichen) normale Post an natürliche oder juristische Personen im Sitzland oder auch weltweit hin versenden. Dies kann der Botschafter oder auch einer seiner Mitarbeitenden sein, womöglich sind dies auch Familienangehörige. Das also wäre Botschaftspost bzw. Konsularpost (der Konsularische Dienst genießt oft keine diplomatische Immunität, meist nur dann, wenn er Teil einer Boschaft ist). Diese wird aber durch die normale Post befördert, wenn sie auch besonders dekorative Absenderstempel hat.

Last but not least (da ich aus Bad Godesberg stamme und auch hier oft Unfug mit diesem Wort getrieben wird): Eine "Botschaft" im Immobiliensinne hat meist drei Teile: 1. Die Kanzlei (Botschaft im engeren Sinne), 2. die Konsularabteilung (meist im Nebeneingang oder im Keller) und 3. die Residenz des Botschafters. Alle drei Immobilientypen genießen diplomatische Immunität und gelten als exterritorial. Letzteres bedeutet aber nicht, dass sich zB die Russische Botschaft in Berlin in Russland und nicht in Deutschland befindet. Natürlich befindet sie sich in Deutschland! Exterritorial bedeutet nur, dass innerhalb dieses engen kleinen Botschaftsterritoriums die Gesetze des Landes gelten, das die Botschaft vertritt, und nicht die Gesetze des Landes IN DEM SICH diese Botschaft befindet.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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