Thema: Fischdosenpost
Araneus Am: 09.02.2024 19:58:35 Gelesen: 341# 2@  
@ Koban [#1]

Streng genommen ist/war das ein Großbrief (Porto 1,55 Euro), wobei hier die Mindestmaße von 14 cm Länge, 9 cm Breite unterschritten wurden.

Die Mindestmaße von 14 cm x 9 cm gelten nur für Standardbriefe. Als Standardbrief wäre die Dose allein aufgrund ihrer Höhe nicht zulässig gewesen. Großbriefe müssen mindestens 10 cm lang und 7 cm breit sein und dürfen eine Höhe vom 2 cm haben. Diese Maße werden offensichtlich bei der Fischdosenpost eingehalten. Damit ist die Großbrief-Freimachung korrekt.

Neben der Fischdosenpost gibt es auch noch die „Flaschenpost“. Für diese gelten die gleichen Mindestmaße. Dazu schreibt die Deutsche Post [1] „Der Versand einer so genannten "Flaschenpost" als Brief ist möglich, wenn der Flaschenkörper (ohne Hals) rechteckig und abgeflacht ist und die Mindestmaße Länge 100 × 70 mm Breite erfüllt.“

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.deutschepost.de/de/b/brief_postkarte/sonderformate-und-gewichte.html
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/18985
https://www.philaseiten.de/beitrag/335773