Thema: Wahlbriefumschläge, Wahlbenachrichtigungen, Wahlkarten und Wahlstempel
Araneus Am: 11.02.2024 10:58:42 Gelesen: 1745# 129@  
@ Michael Mallien [#128]

Hallo Michael,

grundsätzlich dürfte es möglich sein, den Umschlag auch später zu verwenden. Die Frage ist dann aber, ob das Wahlamt den Brief nach Abschluss der Wahl nicht ungeöffnet entsorgt. Die Stadt zahlt dafür ab dem 5. Werktag nach der Wahl ein Einziehungsentgelt, das für Wahlbriefe ansonsten nicht berechnet wird.

Die Deutsche Post hat die Zustellung von Wahlbriefen klar geregelt [1].

Nach der Wahl eingehende Wahlbriefe werden bis zum vierten Werktag danach in den Sammelerfassungslisten erfasst und an den Auftraggeber ausgeliefert. Die Sammelerfassungslisten werden am vierten Werktag nach der Wahl an den Bereich Abrechnung weitergeleitet, die Erfassung der Wahlbriefe endet somit an diesem Tag.

Und in den „ Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG für die Beförderung und Abrechnung von Wahlbriefen (AGB Abrechnung Wahlbriefe)" [2] heißt es im Absatz 6:

Abrechnung verspätet eingehende Wahlbriefe

(1) Die Abrechnung der ab dem 5. Werktag eingehenden Wahlbriefe erfolgt auf der Grundlage der allgemeinen Regelungen der Deutschen Post für nicht frankierte Sendungen. Danach zahlt der Auftraggeber für jede ausgelieferte Sendung, zusätzlich zu dem für das Briefprodukt maßgeblichen Porto, das für solche Sendungen gemäß Leistungen und Preise der Deutschen Post zu zahlende Einziehungsentgelt

(2) Die Annahmeverweigerung für Sendungen nach Absatz 2 ist für den Auftraggeber ausgeschlossen.


Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.deutschepost.de/dam/dpag/images/W_w/Briefwahl/dp-wahlen-auftrag-abrechnung-blanko-2021.pdf
[2] https://www.deutschepost.de/dam/jcr:efac7a41-3f42-4b84-ac1d-5795d7cbf508/dp-agb-abrechnung-von-wahlbriefen-23-03-2021.pdf
 
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