Thema: (?) (82) Barfrankaturen als Notbehelf bei Wiederaufnahme des Postverkehrs 1945
Jürgen Witkowski Am: 10.01.2011 21:55:56 Gelesen: 109541# 14@  
Aus Chemnitz stammt mein heutiges Beispiel. Es handelt sich um eine Geschäftspostkarte an das Postamt 4 in Chemnitz.

Die Freimachung erfolgte mit dem Zweiellipsenstegstempel CHEMNITZ 4 a / Gebühr bezahlt in schwarzer Farbe am 11.9.45.5-6 N.

In dem vorbildlichen Stempelregister von Günter Kopiak ist dieser Stempel siebenmal in schwarzer Farbe und zweimal in roter Farbe registriert.

Die Uhrzeitgruppe mit Zwölfstundeneinteilung und V(ormittag)/N(achmittag) ist ein Hinweis darauf, dass der Stempel vor dem 15. Mai 1927 hergestellt worden sein muss. An diesem Tag trat mit Beginn des Sommerfahrplanes der Reichsbahn die Vierundzwanzigstundenzählung im deutschen Verkehrswesen in Kraft, die auch die Reichspost betraf. Dazu ein Zitat aus der entsprechenden Verfügung des Reichs-Post-Ministeriums (Amtsblatt Nr. 80 vom 21. September 1926, Nr. 433): "Die Abänderung der Stempel mit Stundenangaben ist nach Einführung der neuen Stundenzählung bei Instandsetzungen und Neubeschaffungen nach und nach vorzunehmen."

Wie man an dem sauberen Stempelabdruck erkennen kann, ist einen Instandsetzung nie erforderlich geworden.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen


 
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