Thema: Rechtssicherheit im Handel
10Parale Am: 15.02.2024 21:49:20 Gelesen: 623# 2@  
@ Lars Boettger [#1]

"Der ehrliche Händler erwartet vom APHV und dem BPP, dass beide Verbände ihre Rechte durchsetzen."

Nun gut. Gerne versetzte ich mich auch in die Lage eines ehrlichen gewerblichen Briefmarkenhändlers, der Tag um Tag um sein Überleben kämpft und seine Ware beim BPP oder einer sonstigen anerkannten Prüfervereinigung prüfen lässt und diese auch fachmännisch beschreibt. Wenn ich es richtig verstehe, ist der Beitritt zum APHV freiwillig und keine Pflicht. Dennoch habe ich mal eine Frage zu der Satzung des APHV, Punkt 1.7. " Der APHV ist Schirmherr des Bund Philatelistischer Prüfer e.V. – BPP -. Briefmarkenprüfer, die Mitglied im APHV sind oder werden wollen, müssen daher ihrerseits Mitglied im BPP sein.".

Was bedeutet hier Schirmherr? Ich verstehe unter dem Begriff einen Botschafter oder Vermittler, weniger eine übergeordnete Organisation.

In meiner Stadt gibt es einige leerstehende Geschäftsräume in der vielbelebten Innenstadt-Fußgängerzone. Die Grenznähe zur Schweiz und zu Frankreich lockt viele Gäste an. Ich versetzte mich auch oft in die Lage eines mutigen Einsteigers, der hier beispielsweise ein Briefmarkenhandel als Laden- und Onlinegeschäft eröffnen will. Wäre ich an seiner Stelle, stände neben dem Aspekt der Sicherheit (vor Diebstahl/Vandalismus etc.) auch die Rechtssicherheit, um einen ordentlichen Handel zu führen. Erhält man vom APHV die nötige Beratung? Was muss ich tun, um nicht gleich am Anfang ins Fettnäpfchen zu treten? Ich möchte schon gar kein Schwarzhändler sein oder die Beschreibungen unzulänglich gestalten. Im konkreten, oben beschriebenen Fall heißt das ja, dass ich mir auf der Homepage des BPP erst einmal die Mitglieder der Sachverständigengruppe anschaue und wenn ich dann mal ein Attest vom BPP für eine wertvolle Marke besitze, nachprüfe, ob der/diejenige überhaupt noch aktuell für den BPP tätig sind. Ist das nicht der Fall, darf ich diesen Zusatz "BPP geprüft" nicht erwähnen. Ich kann erwähnen, dass ein Attest vorliegt, aber nicht ausführen, wer es verfasst hat. Es ist alles etwas grau.

Dennoch vielen Dank für die guten Tipps.

10Parale
Stephan
 
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