@ Dobe
[#18]@ bovi11
[#19]Hallo,
ich kann zu bovi nur ergänzen:
Auf Philaseiten ist die Nennung von Ross und Reiter (Firmen, Personen und Fakten) immer zulässig, wenn es sich um Fakten handelt und diese der Wahrheit entsprechen und nachgewiesen werden können.
Auch dann wenn es sich um die grossen Händler, Auktionsfirmen, Prüfer und Verbände handelt.
Grüsse aus dem Schneeglöckchenweg, Richard