Thema: Steuertransparenzgesetz: Änderungen für Verkäufer über digitale Plattformen
chris63 Am: 19.02.2024 21:11:14 Gelesen: 1013# 93@  
@ 22028 [#92]

Hallo,

zum Webinar noch die Infos:

- die Frist für die Meldung für das Jahr 2023 wurde auf den 31.3.2024 verlängert
wer also noch keine ID.Nr. Abfrage erhalten hat, ist noch nicht vom Haken

- die an das BZSt gemeldeten Daten werden den Anbietern fristengleich über die Plattform mitgeteilt, wer also noch keine Mitteilung erhalten hat, ist noch nicht vom Haken

- die Aussage geerbte Sachen seien unproblematisch, gilt bedingt nur wenn die Sachen in der Erbschaftssteuererklärung angegeben wurden, was bei Hausrat und beweglichen Sachen (Sammlung, Schmuck, Münzen) schon mal vergessen wird.

grüsse christof
 
Quelle: www.philaseiten.de
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