Thema: Steuertransparenzgesetz: Änderungen für Verkäufer über digitale Plattformen
22028 Am: 20.02.2024 08:07:34 Gelesen: 896# 94@  
@ chris63 [#93]
@ alle

Ich hatte mir gestern das Webinar angesehen, ehrlich gesagt, viel neues habe ich nicht erfahren.

Was ich nun aber gelernt habe ist das eBay die Verkäuferkonten durchforstet nach größer 30 Verkäufen und wenn das positiv war nach Umsatz größer € 2000 (incl. Portokosten da der Umsatz relevant ist) mit eingerechnet.

Dann geht eine automatisierte Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (habe icn das rikcvntig verstanden?) von wo es dann wieder an das Finanzamt des entsprechenden Verkäufers geht. Dann liegt es im Ermesse des Finanzbeamten (M/W/D) ob ein Brief an den Verkäufer geht wo um eine Stellungnahme gebeten wird.

Man wird also nicht automatisch steuerpflichtig oder gar gewerblich. Aber, das Aufforderungsschreiben des Finanzamtes muss nicht im Steuerjahr erfolgen, sondern kann auch innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 10 Jahren sein.

Welche Menge an Verkäufen oder Umsätzen nun ohne Gefahr der Steuerpflicht oder Gewerblicher Einstufung erlaubt ist konnte oder wollte man auch nicht verbindlich gesagt werden, es gibt einfach zu viele Möglichkeiten. Man will aber sicher primär die großen Fische herausangeln (ebay, Airbnb, Immobilienportale), nicht den kleinen Hobbyverkäufer der seine jahrelang zusammengetragene Sammlung oder gebrauchte Haushaltsgegenstände verkaufen will.

Was aber auch ganz klar gesagt wurde und was auch hier schon öfters geschrieben wurde, wer kauft um es zu verkaufen ist klar gewerblich.

Ich harre nun einfach mal der Dinge die da kommen.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/17800
https://www.philaseiten.de/beitrag/336695