Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
inflamicha Am: 09.03.2024 16:05:06 Gelesen: 54346# 10449@  
@ BD [#10448]

Hallo Bernd,

mit einem fehlenden Stempel "Portopflichtige Dienstsache" hat die Nachportoerhebung nichts zu tun. Aus Sicht des Absenders war der Brief ja freigemacht. Portopflichtige Dienstsachen wurden nicht frankiert, da die Sendung im Interesse des Empfängers lag und dieser dann gefälligst auch das Porto zu tragen hatte. Bei Deinem Beleg (übrigens garnicht so oft zu finden, ich suche schon seit Jahren nach solchen Stücken und habe nicht sehr viele bekommen können) ist ausschließlich ein höheres Gewicht als 20 g die Ursache für das Nachporto- der schwerere Ortsbrief kostete 2 Mark, es fehlt also eine Mark, so wie Du es schon geschrieben hast. Ein sonstiger Grund könnte zwar das fehlende Dienstsiegel für die berechtigte Dienstmarkenverwendung sein, da sollte allerdings die rückseitige Verschlussoblate ausreichend gewesen sein.

Von mir gibt es eine Ganzsachenpostkarte nach Schweden:



Die verwendete P 153 I war für den Auslandsverkehr eigentlich nicht zugelassen, Grund war der Zusatzwertstempel 85 (Pfg.) in einer Rosette. Dieser entsprach nicht den Bestimmungen des Weltpostvereins. Dennoch wurde die Karte von Nordhausen (Neumark) nach Stockholm mit der inzwischen nötigen Zusatzfrankatur (Mi 149 a II, 161 und 178) am 23.4.1922 (PP 7) unbeanstandet befördert, der zusätzliche Wertstempel floss in das Gesamtporto in Höhe von 2,40 Mark mit ein. Neben der besseren 10 Pfg.-Marke mit Wasserzeichen Waffeln war der Beleg für mich natürlich wegen des verwendeten Kreisobersegmentstempels von besonderem Interesse.

Gruß Michael
 
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