Thema: Moderne Postgeschichte: Freimachung (DV) im Fenster
Postgeschichte Am: 20.01.2011 16:51:19 Gelesen: 127217# 9@  
@ DL8AAM

ich "meine gelesen zu haben" (finde es leider auf die Schnelle icht mehr), dass auch bei DV-Freimachungen letztendlich der Zusteller prüft, ob portogerecht freigemacht wurde.

Für die Freistempelung von Postsendungen sowie die Abrechnung der Entgelte kommen lt. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Briefdienst zwei Möglichkeiten in Betracht:

1. mit den allgemein genutzten DV-Anlagen des Versenders
2. Verfahren mit nur versandspezifisch genutzten Postentgeltermittlungsanlagen der Hersteller Bizerba und dem Toledo-Werk.

Postsendungen dürfen mit einer DV-anlage freigestempelt werden, wenn die richtige und vollständig Entgeltbe- und -abrechnung gewährleistet ist. Die Anlagen müssen von der Post aber genehmigt bzw. zugelassen sein. Beauftragte der Post können Einblick in den Arbeitsablauf wie Auftragsbearbeitung, Versand, Buchhaltung und Statisik nehmen, soweit dies zur Prüfung der sicheren Vereinnahmung der Entgelte notwendig ist. In erster Linie hat der Absender sicher zu stellen, daß die Postsendungen richtig frankiert sind. Die Post nimmt aber Stichproben der eingelieferten Postsendungen vor.

Gruß
Manfred
 
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