Thema: (?) (583) Formulare der Post
Postgeschichte Am: 21.01.2011 00:37:33 Gelesen: 519679# 154@  
@ Christian [#153]

Hallo Christian,

bei dem von Dir gezeigten Beleg handelt es sich um eine "Notpaketkarte" (§ 102 der Allgemeinen Dienstanweisung V, 2). Diese sind auszustellen, wenn zu einem Paket die zugehörige Paketkarte fehlt. Da die Paketkarten mit der Briefpost befördert wurden, passierte es durch Fehlleitung gelegentlich, daß diese fehlgeleitet und erst später oder überhaupt nicht am Bestimmungspostamt eintraf. In diesen Fällen war für das Paket oder Postgut ein "Ersatzpapier" in Form einer "Notpaketkarte" oder "Notpostgutkarte" (auch Notkarte) genannt, zu erstellen. Tauchte die Paketkarte später auf, war sie mit der Notpaketkarte zu verbinden. Das Verfahren mit den Notpaketkarten war wegen zahlreicher Kontrollen und Schreibkram bei den Postbeamten nicht sehr beliebt. Für Philatelisten allerdings ein schönes Sammelobjekt. Herzlichen Glückwunsch zu dem Beleg.

Gruß
Manfred
 
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