Thema: Briefmarkenhaus Hermann E. Sieger wird nach 101 Jahren liquidiert !
drmoeller_neuss Am: 20.03.2024 09:46:24 Gelesen: 4627# 46@  
@ Richard [#43]

Wird nicht geliefert oder gezahlt, ist das ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

Wenn man sich bei jedem nicht gelieferten Artikel bei ebay an die Staatsanwaltschaft wenden würde, hätten die viel zu tun.

Wir sollten Sieger ein wenig Zeit zugestehen, die wurden in den letzten Tagen vor der Schliessung von Bestellungen geradezu überrannt. :)

Es ist, wie es bei Schlecker war: in ansonsten meistens menschenleeren Filialen hatten die Menschen in den letzten Tagen von Schlecker über eine Stunde an der Kasse gewartet, nur weil das Klopapier zum halben Preis verramscht wurde.

Wenn noch Zahlungen von Sieger ausstehen, sollte man die erst einmal "auf herkömmlichem Wege" anmahnen. Also freundlicher, aber bestimmter Brief an Sieger mit Fristsetzung. Wenn da nichts passiert, einen Mahnbescheid beantragen (das kann man selbst online ohne Anwalt machen) [1]. Wie in Deutschland 2.0 üblich, muss man am Ende ein paar Seiten Papier ausdrucken und per Post an das Mahngericht schicken.

Oder einen Anwalt damit beauftragen und seine Gebühr direkt auf den Betrag aufschlagen. Im schlimmsten Fall bleibt man auf den Anwaltskosten sitzen. Wenn auf den Mahnbescheid keine Reaktion, d.h. Zahlung erfolgt, muss man einen Vollstreckungsbescheid beantragen, damit der Gerichtsvollzieher in Aktion treten kann.

Das Unternehmen ist in Liquidation (Geschäftsauflösung). Liquidation und Insolvenz sind zwei vollkommen unterschiedliche Stiefel. Liquidation bedeutet nichts anderes als die ordnungsgemässe Auflösung einer Gesellschaft. Insolvenz setzt eine drohende Zahlungsunfähigkeit voraus. Da Sieger noch einige Immobilien besitzt, gehen die Geschäftsführer von einem Überschuss nach der Liquidation aus (siehe Eingangsartikel in diesem Thema). Sollte es anders sein, könnte der Tatbestand der Insolvenzverschleppung vorliegen. Das ist in Deutschland kein Pappenstiel und hat strafrechtliche Konsequenzen und zivilrechtlich haftet die Geschäftsführung mit ihrem eigenen Privatvermögen. Da auch die privaten Briefmarkensammlungen der Siegers unter den Hammer gekommen sind, wäre hier ggf. auch noch etwas zu holen.

M.E. hat Borek damit nichts zu tun. Borek hat nicht Sieger übernommen (und damit auch die Verpflichtungen), sonst bräuchte es keine Liquidation.

Natürlich kann man Borek anschreiben. Dort wird man nicht glücklich sein, mit einer Firma mit zweifelhaften Geschäftsgebaren in einen Topf geworfen zu werden.

Wie gesagt, habt etwas Geduld. Sieger war auch zu alten Zeiten nicht als der schnellste Lieferant bekannt. Und der Verkauf von überschüssige Ware an den Endverbraucher ist für Sieger immer noch die beste Form der Verwertung, als der Verkauf an einen Zwischenhändler, der seine Gewinnspanne noch aufschlägt.

[1] http://www.online-mahnantrag.de
 
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