Thema: (?) (32) Bund: Gestohlene Makulatur
drmoeller_neuss Am: 20.03.2024 18:27:34 Gelesen: 1766# 25@  
@ Richard [#24]

Wir werden nach 40 Jahren nicht mehr die Details herausfinden können, ob die Makulatur aus der Druckerei mitgenommen wurde (Diebstahl) oder "vom Lastwagen gefallen" ist (Unterschlagung).

Auch bei den nicht herausgegebenen Olympiamarken ist die Frage entscheidend, ob die Marken rechtmässig in der privaten Schublade des Ministers gelegen haben. Vielleicht durfte der Postminister die "Ministerbögen" sogar offiziell als Geschenk behalten? (dann hätte er das aber versteuern müssen). Ungefragt darf aber selbst die Ehefrau nichts aus dem Schreibtisch ihres Mannes nehmen. Oder durften die Bögen gar nicht erst das Postministerium verlassen?

Auf jeden Fall war es selbst der Ehefrau des Postministers nicht vergönnt, ihre Post mit ungültigen Marken freizumachen. Betrug ist es aber nicht, denn die Gattin hat es nicht vorsätzlich gemacht, sie ging ja davon aus, dass die Marken gültig waren.

Damals waren aber Briefmarken noch amtliche Wertzeichen, und die Verwendung von ungültigen Wertzeichen fiel unter Wertzeichenfälschung nach § 148 StGB.

Die ganze Geschichte würde ein nettes Thema für eine juristische Hausarbeit abgeben.

Warum der BPP die Gscheidle-Marke überhaupt prüft, steht auf einem anderen Blatt.
 
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