Thema: (?) (32) Bund: Gestohlene Makulatur
DL8AAM Am: 20.03.2024 19:57:53 Gelesen: 1714# 26@  
Im Prinzip dürfte es sich bei einem Großteil bis der Mehrzahl aller katalogisierten "Abarten" um Dinge handeln, die mehr oder weniger regulär in "philatelistische Hände" geraten sind - von Diebstahl, Unterschlagung über einen entschuldigenden Irrtum bis zu einem vorsätzlich-wissentlichem Fehlverkauf durch befreundete Schaltermitarbeiter ist vieles denkbar.

Zu entscheiden, ob es sich dabei bei um eine echte Straftat handelt oder gehandelt hat, obliegt aber nicht "uns", sondern einem Richter. Ohne rechtskräftiges Urteil (o.ä.) ist alles erst einmal nur "mutmaßlich". Man kann zwar fundierte Rechercheergebnisse der Vorgänge, wenn sauber gearbeitet wurde, veröffentlichen, und eine Meinung vertreten, aber eine abschließende rechtliche Würdigung ist eher problematisch. Unabhängig von diesem Fall (Tag der Briefmarke)..

Zumindest ist das "Zeug" nun in der Welt und gehört nötigenfalls in einen Katalog - und sei es nur als Fußnote. Was der Markt aufruft bzw. welchen Preis der Markt annimmt, ist eine Frage des Marktes.

Viel "Irreguläres" ist trotzdem oder gerade sogar deshalb für "uns" interessant bzw. kann trotzdem interessant sein. Unkritisch ist es zumindest, wenn ein rechtliches Restrisiko für alle Seiten (warum auch immer) ausgeschlossen ist.

Wer "das Zeug" haben will, gerne, wichtig ist, dass der Verkäufer klar kommuniziert, was er anbietet bzw. der Annehmer weiß, auf was er bietet. Und dass zum Zeitpunkt eben kein "Risiko" einer strafbaren Handlung (wie Hehlerei) oder Schädigung des Käufers (z.B. durch entschädigungslose Herausgabe) besteht. Dann ist alles gut. Dann dürfen auch seriöse Händler so etwas auf dem Markt plazieren.

Wer was prüft, ist eine andere Sache, das ist natürlich eine Entscheidung des Privatperson Prüfer. Wenn ein Prüfverband "fragwürdigem Verhalten" erst einmal nicht Vorschub leisten will, ist das ebenfalls sein gutes Recht und womöglich ein Zeichen von "Ehre" - ebenso ist es deren gutes Recht Ausnahmen in speziellen Fällen zu machen (insbesondere, wenn besonderes "öffentliches" Interesse besteht). Es sollte nur eine gewisse "Stringenz" bzw. Transparenz durchgehalten werden ;-) Das gilt aber auch für Kataloge, die ja auch eine Art von Vorbildcharakter haben. ;-)

Beste Grüße
Thomas
 
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