Thema: Delcampe Was sich alles ändern wird
Wolfgang Lang Am: 26.03.2024 12:21:44 Gelesen: 3163# 187@  
Hallo chris63,

ohne jetzt den Versuch zu starten, in das von Delcampe verursachte Chaos etwas Licht zu bringen, habe ich doch ein anderes Verständnis zur USt.-Pflicht beim innergemeinschaftlichen Verkehr B2C.

Der Mehrwertsteuersatz und - abführpflicht bei Regelbesteuerung richtet sich nach dem Sitz des Erwerbers und nicht nach dem Sitz des Verkäufers. Die Pflichten hieraus befolgt der gesetzestreue Verkäufer oder sein Steuerberater über das OSS-Verfahren.

Bei Differenzbesteuerung würde die (wie von Dir dargestellte) Einzeldifferenz erst ab einem Einkaufswert von 500 € greifen. Alle anderen Belege unterliegen der Gesamtdifferenz. Da hier die eventuelle Umsatzsteuer am jeweiligen einzelnen Gegenstand gar nicht ermittelt werden kann (und muss), sind differenzbersteuerte Artikel von der Umsatzsteuerentrichtung im Empfängerland befreit.

Als gewerblicher Anbieter bei Delcampe würde ich lediglich den von Delcampe ausgeschütteten Erlös als Umsatz buchen. Da die Provision ja dem Käufer berechnet werden soll, trägt dieser auch die darin enthaltene Umsatzsteuer; daher geht diese den Verkäufer nichts an und kann von diesem auch nicht verbucht werden. Vorausgesetzt, es gäbe hierfür von Delcampe eine vernünftige Abrechnung, was ich denen eh nicht zutraue.

Gruß

Wolfgang
 
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