@ Richard
[#1] Hierzu werden in den nächsten Tagen E-Mails an alle betroffenen Verkäufer gesendet, mit der Bitte die vom Gesetzgeber verlangten Daten zu vervollständigen und an uns zu übermitteln.Der Emailversand an die betroffenen Verkäufer ist vorhin erfolgt mit der Bitte um zeitnahe Bearbeitung.
Zur Erinnerung: es betrifft lediglich die Verkäufer, welche im Jahr 2023 über die PPA entweder ab 2000,00 Euro ODER ab 30 Artikel (unabhängig vom Verkaufspreis)
verkauft haben. Alle anderen Verkäufer werden nicht angeschrieben.
Danke!
Gruß
Stefan