Thema: (?) (7) Recht: Hilfe bei Urheberrechten und Bildrechten
tomato Am: 30.03.2024 07:57:55 Gelesen: 302# 7@  
@ DL8AAM [#6]

Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Nochmal zur Klarheit.

Die ausgeschittene Beschreibung mit den zwei Bildern und den Katalogwerten wurde aus dem abgebildeten Michel-Katalog wohl herausgeschnitten und dem Verkaufsangebot beigefügt. Es kann aber auch sein, dass hier Kopien dafür angefertigt wurden. Siehe ein weiteres Ebay-Angebot der 2271 mit einem anderen Seitenschnipsel.

Es geht hier auch nicht um die Plattenfehler oder dass ich da der Autor war, sondern generell um die Frage, können aus einem Katalog (auch Auktionskatalog oder anderes Buch) Teile von einer Seite herausgeschnitten und einem Verkaufsangebot beigefügt werden ohne Quellenangabe.

Normal ist im übrigen, dass Verkäufer eigene Vergrößerungen und Beschreibungen selbst beifügen und diese nicht aus einem Katalog herausschneiden.

Und wenn sie es machen habe ich damit auch keine Probleme, sofern eine Quellenangabe da ist. Oder müssen sie das nicht?

Der Verkäufer ist im übrigen in der Lage eigene Schnipsel zu produzieren - siehe Abbildung einen weiteren Ebay-Angebots von ihm. Insofern könnten Käufer auch glauben, dass diese Schnipsel aus dem Katalog von ihm selbst stammen.


 
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