Thema: PPA-Auktion: Umsetzung der als DAC7 bezeichneten EU-Richtlinie in Deutschland
Holzinger Am: 03.04.2024 14:11:45 Gelesen: 2182# 33@  
Einmal eine juristische Frage:

Was wäre wenn ich mein Angebot mit "zum verschenken (+ "VK" entsprechend meiner Preisvorstellungen incl. tatsächlichen VK) einstelle, in meinen konkreten Absprachen mit dem Käufer einen "realen Wert/Wunschbetrag" des Artikels + realem VK" vereinbare und nach Überweisung der Gesamtsumme versende.

Fällt die "nicht genutzte ("theoretischeVK-Summe"/Artikelpreis) auch unter das Gesetz?

Mir fallen da auch noch andere "Absprachenvarianten" ein.

Kann das überhaupt überprüft/nachgewiesen werden?

Bitte keine Kommentare wegen "Schlitzorigkeit", sondern nur fundierte juristische Stellungnahmen.
 
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