Thema: PPA-Auktion: Umsetzung der als DAC7 bezeichneten EU-Richtlinie in Deutschland
DL8AAM Am: 03.04.2024 17:16:15 Gelesen: 2030# 42@  
@ Holzinger [#38]

Und selbst falls (...) Du wirklich komplett auf Geschenkebasis anbietest [BTW, wie entstehen dann Bietergefechte? Bei Dir im Email-Fach?] und Du grundsätzlich im Nachgang über private Kanäle eine "verpflichtende Gegenleistung/Zahlung" vereinbarst, d.h. der "Kunde" das Geschenk ansonsten nicht erhalten kann, falls (falls...) Du damit die Meldepflichten für den Plattformbetreiber womöglich aushebeln könntest, liegt hier im Zweifelsfall (...) sogar eine bewusste, vorsätzliche Handlung zur Umgehung von geltenden Gesetzen vor, um eventuelle steuerliche Pflichten zu umgehen.

Gerade (erst) dadurch kann man sehr schnell in den Bereich der "Strafbarkeit" geraten. Alleine so eine Konstruktion aufzubauen bzw. aufsetzen zu lassen, kann rechtlich bedenklich sein. Rechtlich "fundierte" sprich "allgemeingültig-rechtssichere" Aussagen zu Deinem Fall wird Dir hier keiner geben (geben dürfen). Das sagt Dir erst ein Richter (und auch Anwälte/Steuerberater können sich irren, sonst bräuchten wir keine Gerichte).

Und selbst wenn Du einen Meldevorgang und so eine direkte "Anzeige" beim Finanzamt vermeiden kannst, entbindet Dich das nicht von einer eventuell notwendigen eigenständigen "Meldung" Deiner Umsätze. So wie die Meldung des Plattformbetreibers Dich nicht automatisch auch "steuerpflichtig" macht, stellt Dich Unsichtbarkeit nicht steuerfrei.

Und "Kann das überhaupt überprüft/nachgewiesen werden?" kann und darf keine Frage sein. Das kannst Du vielleicht im rein privat, "unsichtbaren" Sektor machen, wenn Du das Risiko eingehen willst, gerne, aber hier ziehst Du andere (wie den Betreiber) mit in eine mögliche Illegalität rein. Und die PPA ist eben nicht unsichtbar, wir sind hier nicht im Darknet.

Und ja, auch Deine finanziellen Tätigkeiten auf Tauschtagen werden steuerlich genau so betrachtet, wie Deine Umsätze in der PPA. Wenn Du dadurch bewusst eine mögliche Steuerverkürzung betreiben solltest, ist das Deine Sache. Sollten solche Tauschtage (nicht nur philatelistische) zu "groß" werden, mit dem offensichtlichen Potential für "Schwarzmarktgeschäfte" im "größeren" Bereich (wie auf Internetplattformen), dann wird auch hier der Gesetzgeber ein entsprechende Kontrollsystem aufsetzen (wie z.B. eine generell verpflichtende Meldung der aktiven Teilnehmer durch den Tauschtagorganisator an das FA).

Wir arbeiten hier in der PPA im Bereich des (finanziellen) Bodensatzes, d.h. es werden dadurch sehr, sehr wahrscheinlich sowieso keinerlei größere Steuerlasten entstehen, falls überhaupt je einmal. Also kann man doch ganz beruhigt melden lassen. Da steht das Risiko wegen dem vorsätzlichen Aufbau von Umgehungsstrukturen den Boden der Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu verlassen, mit Risiko deshalb (erst) Ärger zu bekommen, in keinem sinnvollen Verhältnis.

Alle schreien (korrekterweise) nach Steuergerechtigkeit, nur wenn der Gesetzgeber hier nachsteuernd aktiv wird, wird auch wieder geschrien. Man kann zwar über die Höhe der Schwellenwerte streiten, die Steuergesetze sind (sollen) aber für alle gleich sein. Es gibt kein Lex Ebay, nur für Ebay. Wir sind hier mit der PPA ja nur im Bereich des Kollateralschadens, sehr wahrscheinlich "heftet" das FA unsere Meldungen erst einmal einfach auch nur ab. Die sind auch nicht dumm und können sehr wohl eine "sinnvollere" Tätigkeitsverteilung steuern. Auch wenn die Finanzbehörden groß sind, unbegrenzte Kapazitäten haben diese aber auch nicht.

Wenn "wir" unsere Unterlagen korrekt führen sollten, sollte "das alles" für uns kein Problem sein bzw. kein Risiko begründen.

Beste Grüße
Thomas
 
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