Thema: PPA-Auktion: Umsetzung der als DAC7 bezeichneten EU-Richtlinie in Deutschland
Stefan Am: 10.04.2024 22:02:33 Gelesen: 989# 49@  
Eben sind die von der Meldepflicht betroffenen Mitglieder erneut per Email angeschrieben worden, welche noch nicht Ihre fraglichen Daten im DAC7-Portal hinterlegt haben.

Bei dieser Email handelt es sich sich um die gesetzlich vorgesehene zweite Erinnerung. Eine Nichtbeachtung dieser Email würde aufgrund rechtlicher Vorgaben nach Ablauf der Frist zu einer Sperre des betroffenen Mitglieds als Verkäufer in der PPA führen.


Es betrifft konkret Verkäufer, welche im vergangenen Jahr (2023) mehr als 30 Artikel in der PPA verkauft haben. Der Gesamtbetrag verkaufter Artikel liegt bei den angeschriebenen Verkäufern jeweils bei unter 2000 Euro. Dennoch muss eine Meldung erfolgen, da die Anzahl der verkauften Artikel überschritten worden ist.

Wer meint, man habe als Verkäufer im vergangenen Jahr mehr als 30 Artikel in der PPA verkauft und hat noch keine (Erinnerungs-)Email erhalten, möge bitte im eigenen Emailspam-Ordner nachschauen.

Die verschickten Erinnerungsemails weisen als Absender die Philaseiten-Emailadresse von Richard auf.

Gruß
Stefan
 
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