Thema: DPAG: Neuregelung des Warenversandes ins Ausland
Journalist Am: 15.04.2024 09:31:16 Gelesen: 580# 68@  
@ Sammler [#65]

Hallo an alle,

ich habe dieser Tage die folgende beanstandete Sendung für meine Sammlung erhalten:



Der Absender hatte hier vergessen als Inhalt "Dokumente / Brief" anzugeben. Im IPZ wurde diese Sendung nun scheinbar durch Tasten als Warensendung interpretiert und dem Absender mit einen gelben Zettel vermutlich mit Nachentgelt zurück geschickt.

Der Absender hat zwar aus Versehen keine Inhaltsangabe gemacht, aber die Sendung darf ja aufgrund des Briefgeheimnisses nicht geöffnet werden, um festzustellen ob es sich um eine Warensendung handelt. Auch ein Abtasten des Briefes auf mögliche Waren ist nicht erlaubt.

Einzig wegen der nicht vorhandenen Zollangaben ist eine Rücksendung möglich.

Vermutlich wurde hier über den gelben Zettel noch ein fehlendes Entgelt verlangt. Dies ist aber auch falsch, da im Falle einer Warensendung oder eines Päckchenversands International keine schon verklebten Entgelte auf die Änderung des Versands buchungstechnisch erfolgen können.

Man sollte also beim Versand von etwas größeren Umschlägen hier sicherheitshalber vor allen bei Sendungen außerhalb von Europa den Inhalt (Dokumente / Brief) zumindest handschriftlich mit angeben.

Viele Grüße Jürgen
 
Quelle: www.philaseiten.de
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